Dienst, der

Dienst, der

Der Dienst, des -es, plur. die -e, das Hauptwort des Zeitwortes dienen. Es bedeutet,

1. Einzelne Handlungen, vermittelst welcher man dienet; und zwar, 1) in der weitesten Bedeutung, einzelne Handlungen, womit man seine Abhängigkeit von jemanden beweiset; in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht mehr üblich ist. 2) Niedrige körperliche Handlungen, wodurch man die Abhängigkeit entweder seiner Person oder seiner Güter von einem andern an den Tag leget, in welcher Bedeutung dieses Wort häufig für Frohndienst oder Hofdienst gebraucht wird. An den Dienst gehen. Gemessene, d.i. bestimmte, Dienste. Ungemessene, außerordentliche, unbestimmte, Dienste. Spann- oder Pferdedienste, welche mit Pferden und Wagen, Handdienste, welche mit der Hand geleistet werden. S. Frohne, Scharwerk, Robat. Und er satzte Frohnvögte über sie, die sie mit schweren Diensten drücken sollten, 2 Mos. 1, 11. In weiterer Bedeutung werden zuweilen auch alle daraus herfließende Zinsen, Abgaben u.s.f. Dienste genannt. 3) In edlerem Verstande, einzelne Handlungen, wodurch man eines andern Geschäfte ausrichtet, oder dessen Nutzen und Vergnügen befördert. Er hat mir viele Jahre treue Dienste geleistet. Einem einen wichtigen Dienst leisten. Damit hat man mir einen schlechten Dienst gethan. Ingleichen figürlich, ein guter Dienst, Nutzen, Gefallen, Vergnügen. Sie hat mir durch ihr Versehen einen Dienst, d.i. einen Gefallen, gethan. Sie meinen, sie thun Gott einen Dienst daran. Dahin gehören auch die höflichen Ausdrücke des gesellschaftlichen Umganges. Was stehet zu ihren Diensten? womit kann man ihr Vergnügen befördern, was verlangen sie? Alles was ich habe, stehet zu ihren Diensten, oder stehet ihnen zu Dienste.

2. Der ganze Umfang aller dieser Handlungen, so wohl in Beziehung auf den, der sie leistet, als auf den, der sie empfängt; da denn dieses Wort theils im Singular allein, theils im Plural allein gebraucht wird. 1) In der weitesten Bedeutung, der ganze Umfang aller derjenigen Handlungen, womit man seine Abhängigkeit von einem andern an den Tag leget; ohne Plural. Der Dienst Gottes, die Verehrung des göttlichen Wesens; obgleich das zusammen gesetzte Gottesdienst mehr von der äußerlichen gemeinschaftlichen Verehrung gebraucht wird. Von dem unsern werden wir nehmen zum Dienst unsers Gottes, 2 Mos. 10, 26. Der Götzendienst, die Verehrung der Götzen. Der Bilderdienst, die Verehrung der Bilder. In der Deutschen Bibel wird das Wort Dienst oft absolute mit Auslassung des Genitivs für Gottesdienst gebraucht, welches aber nicht mehr üblich ist. Und wenn ihr ins Land kommt -so haltet diesen Dienst, 2 Mos. 12, 25. Und wenn eure Kinder werden zu euch sagen: was habt ihr da für einen Dienst? V. 26. Ich weiß deine Werke und deine Liebe und deinen Dienst, Offenb. 2, 19. 2) Der ganze Umfang aller niedrigen körperlichen Dienste, so wohl der Leibeigenen. An den Dienst gehen. Zum Dienst verbunden seyn. Als auch des Gesindes, und niedriger häuslicher Bedienten; da dieses Wort so wohl als ein Singulare, als auch als ein Plurale gebraucht wird. Sich in den Dienst, oder in einen Dienst begeben, sich als Knecht oder Magd zu dienen verpflichten. In Diensten bey einem stehen. Dienste bey jemanden nehmen. Jemanden in seinen Dienst, oder in seine Dienste nehmen. Auch an Höfen ist dieses Wort von denjenigen höhern Bedienten üblich, welche zur persönlichen Bedienung eines Fürsten bestimmt sind. Den Dienst haben, in der Reihe der zu dessen persönlichen Bedienung bestimmten Personen, wirklich aufwarten. Der Dienst habende Kammerherr. 3) Der ganze Umfang edlerer Dienste. In Dienste treten. Kriegesdienste nehmen. Der Dienst des Königes, der Dienst meines Herren erfordert es. Es hat jemand diesen Ausdruck getadelt, weil der König oder der Herr hier nicht die wirkende Ursache, sondern der Gegenstand sey. Aber wer hat denn gesagt, daß der Genitiv nur allein die erstere ausdrucken könne? Gottesdienst, Bilderdienst, die Ehre Gottes, der Nutzen des Königes und tausend ähnliche Ausdrücke beweisen das Gegentheil.

3. Das daraus fließende Verhältniß, die damit verbundene Würde, der Stand, das Amt eines Dienenden. 1) Eines Dienenden von der niedrigern Art. Einen Dienst suchen, d.i. als Knecht oder Magd dienen wollen. Aus dem Dienste gehen. Einem den Dienst aufsagen. 2) In edlerer Bedeutung, ein Amt, eine Bedienung, doch nur im gemeinen Leben. Ein ruhiger, ein einträglicher Dienst. Einem einen Dienst antragen, anvertrauen. Einen Dienst bekommen. Um einen Dienst anhalten, einen Dienst suchen. Außer Dienste leben. Ein Kirchendienst, ein kirchliches Amt, ein Schuldienst, ein Amt an einer Schule. In dieser Bedeutung eines Amtes ist das Wort in einigen Gegenden nicht nur ungewissen Geschlechtes, das Dienst, sondern man hat auch im gemeinen Leben das Diminutivum das Dienstchen, im Oberdeutschen Dienstlein.

4.* Derjenige, welcher Dienste leistet; in welcher Bedeutung dieses Wort nur noch in einigen gemeinen Mundarten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes für Dienstbothe üblich ist. Eine Stuben darin die Dienst speisen, so der Fuhr und Pferden abwarten, Bluntschli. In dieser Bedeutung kommt Deonost schon bey dem Kero für einen Diener vor. Ich was ie der dienen din, ich war jederzeit dein Diener, Reinmar der Alte.

Anm. Dienst, Nieders. Deenst. lautet bey dem Kero Deonost, bey dem Ottfried und Tatian Thionost, im Schwed. Tjanst. Tatian gebraucht es auch für Gehorsam. Die in der niedrigen Sprechart übliche R.A. einem auf den Dienst warten oder lauern, ihm hinterlistig nachstellen, wurde ehedem in guter Bedeutung für aufwarten gebraucht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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