Dienstbarkeit, die

Dienstbarkeit, die

Die Dienstbarkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man jemanden zu körperlichen Diensten verpflichtet ist, ohne Plural, die Leibeigenschaft. In Dienstbarkeit gerathen, in der Dienstbarkeit stecken. Jemanden aus der Dienstbarkeit erlösen. Außer der biblischen Schreibart wird es in diesem Verstande wenig mehr gebraucht. 2) In den Rechten ist die Dienstbarkeit, oder Servitur, nicht nur eine Verbindlichkeit etwas zu thun, sondern auch zu leiden, und alsdann werden auch diejenigen Dinge selbst, welche man zu thun oder zu leiden verbunden ist, Dienstbarkeiten genannt. Es haftet eine Dienstbarkeit auf dem Hause. Eine Dienstbarkeit ausüben, abkaufen, erwerben u.s.f. So fern die Dienstbarkeit auch im Leiden bestehet, werden die Fußsteige, Triften, Wege u.s.f. unter die Dienstbarkeiten des Feldes gerechnet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Situation in Deutschland Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dienstbarkeit (Österreich) — Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darin liegt der Unterschied zur Reallast, wo… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstbarkeit — Unterwürfigkeit; Servilität; Servitut (fachsprachlich) * * * Dienst|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 1. Verpflichtung zum Dienst 2. Ergebenheit, Dienstwilligkeit, Gefälligkeit 3. 〈Rechtsw.〉 Recht zur Nutzung einer fremden Sache * * * Dienst|bar|keit, die; …   Universal-Lexikon

  • Dienstbarkeit — 1. Besser Dienstbarkeit im Frieden als Freiheit im Kriege. – Winckler, XIII, 75. Der elende Grundsatz solcher, die es verdienen, Sklaven zu sein. »Wer für die Freiheit nicht zu sterben weiss, verdient nicht ihren goldnen Preis.« 2. Die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit — Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 – 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Kette, die — Die Kêtte, plur. die n, Diminut. das Kettchen, Oberd. das Kettlein, eine Sammlung mehrerer in einer Reihe mit einander verbundener Dinge. 1. Eigentlich, wo es besonders in einigen einzelnen Fällen üblich ist. 1) Eine lange Reihe an einander… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Felddienstbarkeit, die — Die Fêlddienstbarkeit, plur. die en, die Dienstbarkeit, welche auf den Feldern eines Gutes haftet, oder dasjenige, was die Grundstücke eines Gutes einem andern zu leisten, oder von demselben zu leiden verbunden sind; z.B. das Recht der Trift, der …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Knechtschaft, die — Die Knêchtschaft, plur. inus. der Stand eines Knechtes; doch nur im figürlichen Verstande, der Stand einer harten Dienstbarkeit. Jemanden in der Knechtschaft halten. Sich der Knechtschaft entziehen. Die Knechtschaft der Sünde, oder der Stand der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schalkheit, die — Die Schalkheit, plur. die en. 1) Der Zustand, die Fertigkeit, da jemand ein Schalk ist, ohne Plural; ehedem besonders im harten Verstande, für Arglist, betriegerische Gesinnung, in welcher Bedeutung es in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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