Dienstmann, der

Dienstmann, der

Der Dienstmann, des -es, plur. die Dienstleute. 1. In der weitesten Bedeutung, ein jeder, der einem andern zu gewissen Diensten verpflichtet ist. Diese Benennung war in den mittlern Zeiten sehr üblich, da diese Dienstleute, oder in dem mittlern Lateine Ministeriales, von sehr verschiedener Art waren, und alles unter sich begriffen, was man jetzt Lehensleute, Vasallen, Erbbeamte, Zinsleute, Fröhner, Leibeigene u.s.f. nennet. 2. In engerer Bedeutung, wurden ehedem, 1) diejenigen Dienstmänner, oder noch mehr Dienstleute, und im Latein. Ministeriales, genannt, welche Hoflehen besaßen, sich dafür zu gewissen Hofdiensten gewidmet hatten, und deren Streitigkeiten daher auch nach dem Hofrechte entschieden wurden; im Gegensatze der eigentlichen Vasallen, welche sich zu Kriegesdiensten verpflichtet hatten, und deren Streitigkeiten nach dem Lehenrechte ausgemacht werden mußten. Diese Dienstleute wurden ehedem auch Hausleute und Hausgenossen genannt, und gehöreten größten Theils zu dem niedern Adel, ob sich gleich auch häufige Beyspiele finden, daß sich Personen höhern Adels zu solchen Diensten gewidmet haben. An den Höfen werden diejenigen Verrichtungen, selbst der höhern Bedienten, z.B. der Kammerherren, welche zu der persönlichen Bedienung eines Fürsten gehören, noch jetzt der Dienst genannt. 2) Aber auch diejenigen führten den Nahmen der Dienstleute oder Ministerialen, welche von geringer knechtischer Herkunft waren, und größten Theils als Leibeigene angesehen werden mußten. In diesem Verstande werden in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, die Unterthanen der Gutsbesitzer, die einem andern zu gewissen Frohndiensten, oder statt deren zu einem gewissen Zinse verpflichtet sind, die Meier, Zinsleute u.s.f. noch jetzt Dienstleute genannt. An andern Orten heißen sie auch Dienster, besonders in den Zusammensetzungen Spanndienster und Handdienster, so fern sie zu Spann- oder zu Handdiensten verpflichtet sind.

Anm. Dieses Wort ist alt. Deonostman bedeutet schon bey dem Kero, und Thionostman bey dem Ottfried, einen Diener.


Diu suesse minne suessen solt

Ir dienest manne git

Ir lon ist besser danne golt,

Hr. Wernher v. Tuifen.



http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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