Dienstzwang, der

Dienstzwang, der

Der Dienstzwang, des -es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben, besitzen, ausüben. S. Bauernzwang. Besonders an einigen Orten, das Recht der Herrschaften, vermöge dessen ihre Unterthanen gegen einen geringen Lohn in ihre Dienste treten müssen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Dienstzwang — Dienstzwang, 1) so v.w. Bauernzwang; 2) das Recht der Herrschaften, vermöge dessen die Kinder ihrer Unterthanen in ihre Dienste (Kinderdienste) entweder gegen ein gewisses Zwanglohn eintreten, od. im Falle sie bei Anderen dienen wollen, dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauernzwang, der — Der Bauernzwang, des es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Russland — Russische Förderation * * * Rụss|land; s: 1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien. 2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion. * * * I Rụssland,     …   Universal-Lexikon

  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauernzwang — (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das Recht der Gutsherrschaft, die Leibeignen zu strafen, insbes. sie körperlich zu züchtigen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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