Duplīk, die

Duplīk, die

Die Duplīk, plur. die -en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird. Daher Dupliciren, auf die Replik antworten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Duplik — nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Duplīk — (v. lat.), 1) Antwort des Beklagten auf die Gegenantwort des Klägers (Replik); durch sie sollen die Anführungen in der Antwort auf die Klage wider die Replik gerechtfertigt, das Unvollständige in der Einlassung auf die Klage verbessert u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Duplik — (vom lat. duplex), in der Rechtssprache die Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers; ferner überhaupt s.v.w. zweite Rechtfertigungsschrift eines (z.B. literarisch) Angegriffenen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Duplik — Duplik, im Prozeß 2. Antwort des Beklagten als Entgegnung auf die Replik des Klägers. In der Regel sind mit der D. die Parteivorträge geschlossen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Die Erziehung des Menschengeschlechts — ist das religionsphilosophische Hauptwerk Gotthold Ephraim Lessings. Die besondere Bedeutung des Textes erschließt sich nicht auf den ersten Blick, besonders wenn man die Fiktion ernst nimmt, die Schrift sei von einem „guten Freund“, der sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Duplik — Du|plik 〈f. 20〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“] * * * Duplik   [französisch] die, / en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.   * * * Du|plik, die; , en… …   Universal-Lexikon

  • Duplik — Du|plik die; , en <aus gleichbed. fr. duplique; vgl. ↑Duplikat> (veraltet) Gegenerklärung des Beklagten auf eine ↑Replik (1 b; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Duplik — Du|plik, die; , en <französisch> (veraltend für Gegenantwort auf eine Replik) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachrede, die — Die Nachrêde, plur. die n. 1) Eine Rede, welche auf eine vorher gegangene Rede folget. Sprichw. Vorrede macht keine Nachrede. In diesem Verstande wird den Büchern am Schlusse zuweilen eine Nachrede beygefüget, da sie denn der Vorrede entgegen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beklagtenstation — Die Relationstechnik (oder auch nur Relation) ist eine juristische Arbeitsmethode zur Erfassung, Ordnung und Beurteilung eines komplexeren zivilrechtlichen Streitstoffs. Die Methode kann sowohl aus richterlicher Sicht wie auch aus anwaltlicher… …   Deutsch Wikipedia

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