Erbzins, der

Erbzins, der

Der Êrbzins, des -es, plur. die -en, oder auch die Erbzinsen, sing. inus. ein Zins, gegen dessen Entrichtung man das nutzbare Eigenthum eines Grundstückes erblich besitzet. Auf Erbzins sitzen. Erbzins oder Erbzinsen geben. Jemanden ein Gut auf Erbzins geben. Daher das Erbzinsgut, oder Erbzinslehen, ein Gut oder Lehen, welches auf solche Art besessen wird, und sich auch noch darin von den Zinsgütern unterscheidet, daß der Erbzins zur gesetzten Zeit bey Verlust des Gutes entrichtet werden muß, und das Gut nicht ohne des Erbzinsherren Willen veräußert werden darf, welchen Einschränkungen die bloßen Zinsgüter nicht unterworfen sind. Der Erbzinsmann, der Besitzer eines Erbzinsgutes; der Erbzins-Contract, das Erbzinsregister u.s.f. In Thüringen wird der Erbzins auch das Erdengeld genannt, weil es eigentlich zur Anerkennung des Grundeigenthumes gegeben wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbzins — Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide). Der Erbzins stellte eine Reallast dar. Er war entweder auf ein mit Eigentumsrecht übertragenes Grundstück gelegt …   Deutsch Wikipedia

  • Erbzins — Erbzins, jährliche Abgabe von einem Erbzinsgute in Geld od. Naturalien (daher Erbzinsgetreide) an den Oberherrn des Erbgutes (Erbzinsherr), als Ersatz für die Gutsnutzung od. blos zur Anerkennung des Obereigenthums. Erbzinsgüter sind Güter,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zins, der — Der Zins, des es, plur. die e.I. * Eine jede Abgabe, welche man dem Landesherren entrichtet, dergleichen Kopfgeld, Steuer, Schatzung, Schoß u.s.f. sind. Dem Kaiser Zins geben, in Luthers Bibel. In dieser weitern Bedeutung ist es im Hochdeutschen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Laßzins, der — Der Laßzins, des es, plur. die e, der Erbzins für ein Laßgut, S. dieses Wort …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Meierzins, der — Der Meierzins, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die e, derjenige Erbzins, welchen der Meier seinem Gutsherren alle Jahre entrichten muß, S. 3. Meier 4) …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Laßhain, der — Der Laßhain, des es, plur. die e, in einigen Gegenden, ein gegen einen Erbzins einem andern überlassener Hain, ein Hain als ein Laßgut betrachtet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Cellitinnenkloster Klein-Nazareth — Das Cellitinnenkloster Klein Nazareth war ein Kloster in der Stadt Köln. Die Schwesterngemeinschaft gehörte der Ordensfamilie der Celliten an, waren aber im Gegensatz zu allen anderen Klöstern dieser Ordensfamilie nicht in der Krankenpflege tätig …   Deutsch Wikipedia

  • Bombay [2] — Bombay, Hauptstadt der gleichnamigen Präsidentschaft (s. oben), unter 18°55 nördl. Br. und 72°54 östl. L., nächst Kalkutta die volkreichste Stadt Britisch Indiens, auf der Südostseite der 55 qkm großen Insel B., die ein schmaler Kanal, über den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbzinsgüter — Erbzinsgüter,   Bauerngüter, an denen dem Bauern das Untereigentum, dem Grundherrn das Obereigentum zustand (geteiltes Eigentum). Der Bauer entrichtete einen geringen Anerkennungszins (Erbzins), der, anders als bei der Erbpacht, nicht vom Ertrag… …   Universal-Lexikon

  • Arnoldscher Prozess — Der Müller Arnold Fall ist ein Rechtsfall aus der Zeit Friedrichs des Großen: Der Müller Arnold betrieb eine Wassermühle an einem Fluss, der zur Oder fließt. Er war Erbpächter und schuldete so seinem Erbzinsherren Graf Schmettau den Erbzins, den… …   Deutsch Wikipedia

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