Fürbiether, der

Fürbiether, der

* Der Fürbiether, des -s, plur. ut nom. sing. eine im Oberdeutschen übliche Benennung des vornehmsten Gerichtsdieners, der die Parteyen vor Gericht biethet oder ladet; der Gerichtsfrohn. Ein Hochdeutscher müßte Vorbiether sagen. Eben daselbst ist auch fürbiethen für laden, citiren, und das Fürboth oder die Fürbiethung für Citation üblich.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Vorbescheid, der — Der Vorbescheid, oder Vorbeschied, des es, plur. die e, ein besonders in den Gerichten übliches Wort, der Bescheid, d.i. Befehl eines Gerichtes oder Richters, sich vor denselben zu stellen; wo es besonders in manchen Fällen und von manchen Arten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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