Absteuer, die

Absteuer, die

* Die Absteuer, plur. die -n, an einigen Orten z.B. in der Mark Brandenburg, eine Art des Abschosses oder des Abfahrtsgeldes, welches ein Unterthan bey seinem Abzuge aus einer Gerichtsbarkeit erleget. So heißt es in der Märkischen Amtsordnung N. 68. Ein Hüfner gibt einen Thaler Abfahrtsgeld, ein Cossäte einen halben Thaler Absteuer. S. Abzug.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abzug, der — Der Abzug, des es, plur. die züge, von abziehen. 1. Die Handlung des Abziehens. 1) Von dem Activo. Seine Karte gleich in den ersten Abzügen verlieren. Nach Abzug aller Unkosten. Am häufigsten 2) in den Bedeutungen der Mittelgattung. (a) Der Abzug …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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