Frohn

Frohn

* Frohn, -er, -ste, adj. et adv. welches zwar jetzt im Hochdeutschen in dieser Gestalt veraltet ist, aber um der folgenden Ableitungen und Zusammensetzungen willen nicht übergangen werden kann. Es wird überhaupt demjenigen, was gemein, niedrig oder auch privat ist, entgegen gesetzet, und bedeutet, 1) heilig. Diu vrone godis hant, in dem alten Gedichte auf den h. Anno, Kap. 2. Godis zeichin vrone, Kap. 31. Senti Petir dir boto vrone, Kap. 32. O vrone Trinität, Jeroschin. Giscrip frono, die heil. Schrift, Ottfried. Thaz kint frono, ebend. S. Frohnaltar, Frohnleichnam. 2) Berühmt. Dati frono, berühmte, erhabene Thaten, Ottfr. 3) Herrlich, prächtig, schön. Fronisgon bluomen, prächtige Blumen, Ottfr. Fronisgan uin, vortrefflicher Wein, ebend. Zions Fall aufrichten vrone, herrlich, Jeroschin. Bey den Schwäbischen Dichtern bedeutet die Frohne, Pomp, Pracht. 4) Obrigkeitlich, herrschaftlich, dem Herrn gehörig. Daher bedeutete Frohngewalt ehedem die obrigkeitliche Gewalt. Frono Samenunga, dominica congregatio, Notker. Frontag, der Sonntag, dies dominicus, ebend. Selbst Fro, Frau, bezeichnete ehedem einen Herrn, S. Frau Anm. 1. 5) Öffentlich, im Gegensatze des Privaten. In frono, öffentlich, Ottfr. In gesiht frono, vor jedermanns Augen, ebend. Vrono ruago, öffentliches Gewicht, in den Monseeischen Gloss. Frohnambacht, war ehedem ein öffentliches Amt, Frohnkreuz, ein öffentliches Kreuz, als das Zeichen des Landfriedens, die Frohnfasten, eine öffentliche, allgemeine Fasten u.s.f. Siehe auch viele der folgenden Zusammensetzungen.

Anm. Die Abstammung dieses alten Oberdeutschen Wortes ist bisher noch sehr dunkel und ungewiß gewesen, so viele Ableitungen man auch davon hat, wovon ich nur Frischen anführen will, der es von dem Vorworte vor herleitet. Haltaus hat in seinem Glossario eine neue, und dem Anscheine nach sehr glückliche Ableitung gewagt, welche zugleich das eben so dunkele mittlere Latein. absus und absare sehr schön erläutert. Er behauptet nehmlich, frohn und frohnen sey aus verohn und verohnen zusammen gesetzet, und bedeute eigentlich, von dem gemeinen Gebrauche absondern, und zu einem höhern oder öffentlichen Gebrauche widmen; welches man im mittlern Lateine buchstäblich durch absare und absus übersetzte, von der Partikel abs. Den Beweis davon liefert Cäsarius Prumiensis, bey welchem es heißt: Si autem ipsi (mansionarii) ista et alia iura nostra non fideliter peregerint, D. abbas – – – feoda eorum vsque ad condignam satisfactionem debet absare, id est vronen. Und in der Glosse zu dieser Stelle heißt es: Mansi absi sunt, qui non habent cultores, fed Dominus eos habet in sua potestate, qui vulgariter appellantur Wroinde. S. Haltaus Gloss. v. Fron und das Glossar. manuale ad scriptores mediae et infimae Latinit. v. Absus. Sollte diese Abstammung, wenigstens in Betrachtung einiger Bedeutungen dieses Wortes, noch einige Schwierigkeiten haben, so erhellet aus diesen Stellen doch so viel, daß man diese Wörter schon vor mehrern Jahrhunderten von ohne abgeleitet, und sie daher im Latein. durch absus und absare übersetzt habe. Wem sie nicht gefällt, der wird die Ableitung von dem alten Fro, Herr, noch am wahrscheinlichsten finden. S. Frau Anm. 1.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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