Fundrecht, das

Fundrecht, das

Das Fundrêcht, des -es, plur. die -e, das Recht, welches der erste Finder einer Sache an dieselbe hat; besonders im Bergbaue, das Recht dessen, der einen Gang gefunden oder entblößet hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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