Gegenbekenntniß, das

Gegenbekenntniß, das

Das Gêgenbekenntniß, des -sses, plur. die -sse, ein Bekenntniß, welches gegen, d.i. zur Entschädigung oder Sicherheit gewisser Gerechtsame ertheilet wird; die Gegenbescheinigung, Reversales.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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