Geleitsherr, der

Geleitsherr, der

Der Geleitshêrr, des -en, plur. die -en, derjenige, welcher die Geleitsgerechtigkeit in einem Orte oder einer Gegend besitzet; die Geleitsherrschaft, Geleitsobrigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Geleitsherr — Ge|leits|herr 〈m. 16; MA〉 1. Herr des Geleits 2. jmd., der einem anderen Geleitschutz gewährt …   Universal-Lexikon

  • Geleit — ist der Schutz vor drohenden Gewalttätigkeiten, denen die öffentliche Autorität den innerhalb ihres Gebietes sich aufhaltenden Personen entweder mittels Beigebung bewaffneter Begleitung gewährte, oder durch urkundliches Versprechen zusicherte. Im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geleit — 1) (deutsche Ant.), s. Gefolge 2); 2) in den Zeiten des Faustrechtes die Begleitung bewaffneter Männer, unter welcher bes. Kaufleute mir ihrer Waare durch fremdes Land zogen, wenn sie nicht der Gefahr ausgesetzt sein wollten, von Raubrittern od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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