Gerichtlich

Gerichtlich

Gerichtlich, adj. et adv. im Gerichte, vor Gerichte, zum Gerichte gehörig, demselben gemäß, darin gegründet. Das gerichtliche Verfahren, das Verfahren des Gerichtes und in demselben. Jemanden gerichtlich belangen, verklagen, vor Gericht. Ein gerichtlicher Ausspruch, Bescheid.


Gerichtlich zieht er bald des Weibes Ehmann ein,

Gell.


In engerer Bedeutung heißt bey dem Kammergerichte zu Wetzlar gerichtlich, was in Gegenwart des vollen Gerichtes, d.i. des Richters und beyder Theile geschiehet; im Gegensatze des außergerichtlichen, wo eine von diesen drey Personen fehlet. Ein gerichtlicher Senat, ein gerichtlicher Vortrag u.s.f. S. 2 Gericht 5.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • gerichtlich — rechtlich; juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); jur. * * * ge|richt|lich [gə rɪçtlɪç] <Adj.>: das 1Gericht betreffend, zu ihm gehörend, mit seiner Hilfe [durch , herbeigeführt]: eine gerichtliche Entscheidung; jmdn.… …   Universal-Lexikon

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