Gerichtsherrschaft, die

Gerichtsherrschaft, die

Die Gerichtshếrrschaft, plur. die -en. 1) Die Herrschaft oder die Befugniß des Gerichtsherren, das Recht Gericht zu halten, ohne Plural; die Gerichtbarkeit. 2) Diejenige Person, welche dieses Recht besitzet; der Gerichtsherr oder die Gerichtsfrau.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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