Gerichtsherrschaft — Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Ausdruck für das Recht eines Grundherren, Gericht zu halten. Diejenige Person, welche dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt.[1] Mit der Grundherrschaft war ursprünglich die… … Deutsch Wikipedia
Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen — Ideelle und materielle Voraussetzungen des wirtschaftlichen Umbruchs Territoriale Flurbereinigung, politische Unruhe und militärische Auseinandersetzungen sowie sich anschließende Liberalisierungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gewerbe… … Universal-Lexikon
Gerichtbarkeit, die — Die Gerichtbarkeit, plur. die en. 1) Das Recht, oder die Befugniß in vorkommenden Fällen Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, und das ausgesprochene Urtheil zu vollziehen, die Jurisdiction, der Gerichtszwang, die Gerichtsherrschaft, ehedem die… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gerichtsobrigkeit, die — Die Gerichtsobrigkeit, plur. die en, derjenige, welcher das Gericht in einem Orte besitzet, als eine Obrigkeit betrachtet; die Gerichtsherrschaft … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Herr, der — Der Hêrr, des en, zusammen gezogen Herrn, plur. die en, so wohl ein jeder, welcher einem andern zu befehlen hat, in Beziehung auf denselben, als auch der eigenthümliche Besitzer einer Sache. 1) Überhaupt, in welcher weitesten Bedeutung es auch… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Patrimonĭalgerichtsbarkeit — (Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, Privatgerichtsbarkeit), die mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium), zumeist eines Rittergutes, verbundene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege; Patrimonialgericht, die zur Handhabung dieser… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Territoriale Entwicklung Zürichs — Die Erwerbung der Landschaft durch Zürich bis 1789 Die Stadt Zürich sicherte zuerst ihren Einfluss ausserhalb ihrer Mauern durch die Vergabe von Pfahlbürgerrechten an hunderte Bewohner umliegender Dörfer und Kleinstädte und den Abschluss von… … Deutsch Wikipedia
Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… … Deutsch Wikipedia
Herrschaft Muskau — Die Standesherrschaft Muskau war die größte der vier Oberlausitzer Freien Standesherrschaften. Geografisch gesehen deckte sie einstmals den gesamten nordöstlichen Teil der Oberlausitz ab. Die Herrschaft Muskau, Ausschnitt aus einer Karte von 1745 … Deutsch Wikipedia
Stadtkirche Bremgarten — Die Stadtkirche mit Turm und Hauptportal … Deutsch Wikipedia