Geschirrordnung, die

Geschirrordnung, die

Die Geschirrordnung, plur. die -en, bey den Tuchmachern, eine Verordnung, worin das gehörige Verhältniß ihres Geschirres, d.i. der Kammlitzen und Schäfte, bestimmt ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Geschirr — (Beschirrung, hierzu Taf. »Geschirre«), das gesamte zu einem Fuhrwerk gehörige Riemen und Lederzeug, ist, soweit es zur Anschirrrung der Zugpferde gehört, Kummet oder Sielengeschirr, je nachdem die Pferde mittels des um den Hals liegenden Kummets …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschirr — Geschirr, 1) das zu einem Fuhrwerk gehörige Riemen u. Lederzeug. Das G. der Zugpferde ist entweder zwei od. vier u. mehrspännig u. unterscheidet sich allgemein in Kummt u. Sielengeschirr, je nachdem die Pferde vermittelst des um den Hals gut… …   Pierer's Universal-Lexikon

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