Ahnenrecht, das

Ahnenrecht, das

Das Ahnenrêcht, des -es, plur. inusit. das Recht derer, welche viele Ahnen zählen können, d.i. das Recht, welches die von erweislich altem und unbeflecktem Adel genießen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Ahnen — Ahnen, 1) Voreltern überhaupt, bes. aber 2) adelige Vorfahren. Schon seit dem 14. Jahrhundert war es, um gewisse Vorzüge des Adels, z.B. Zulassung zu Turnieren, Aufnahme in die geistlichen Stifter (als Domherren od. Stiftsfräuleins) u. adelige… …   Pierer's Universal-Lexikon

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