Großherr, der

Großherr, der

Der Großhêrr, des -en, plur. die -en, ein Titel, welchen man in Schriften von dem Türkischen Kaiser zu gebrauchen pflegt, der sonst auch Groß-Sultan, und Groß-Türk genannt wird, weil er über mehrere kleinere Sultane oder souveräne Herren zu gebiethen hat. Daher großherrlich, dem Großherren gehörig, in dessen Würde gegründet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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