Großkanzler, der

Großkanzler, der

Der Großkanzler, des -s, plur. ut nom. sing. der oberste und vornehmste Kanzler eines Reiches, der allen andern Kanzlern vorgesetzet ist; eine in verschiedenen Reichen befindliche hohe Würde. In Pohlen sind der Kron-Großkanzler, und in Litthauen der Großkanzler, vornehme Reichsbeamte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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