Grundbrief, der

Grundbrief, der

Der Grundbrief, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Urkunde, welche ein Lehens- oder Zinsherr dem Lehens- oder Zinsmanne über das ihm übertragene Grundstück gibt; der Lehensbrief, Erbzinsbrief, Zinsbrief.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grundbrief — heißt in Mecklenburg eine Urkunde über Errichtung eines Erbpachtverhältnisses oder Übertragung einer auf dem platten Lande gelegenen sogen. Eigentumsparzelle, d. h. eines ausnahmsweise nicht im Eigentum der privilegierten Stände oder des Fürsten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundbrief — Grụnd|brief, der (früher): Urkunde über das Eigentum an einem Grundstück …   Universal-Lexikon

  • Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hurskas kurjuus — ist ein Roman des finnischen Nobelpreisträgers Frans Eemil Sillanpää. Auf deutsch erschien er zunächst 1948 in einer Übersetzung von Edzard Schaper als Das fromme Elend, später unter dem Titel Sterben und Auferstehen. Er beschreibt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Harmen Jansen Knickerbocker — (* etwa 1650 in Olst Wijhe[1] Overijssel, Niederlande; † etwa 1720 in Nieuw Amsterdam; auch Harmen Jansen van Wijhe) war ein niederländischer Kolonist in der Nähe von Albany, USA. Vor 1683 siedelte er in Nähe, des heutigen Albany, 1704 kaufte er… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”