Grundherrschaft, die

Grundherrschaft, die

Die Grundhêrrschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat. Fundalitas. 2) Als ein Concretum, eine Person, welche diese Herrschaft besitzet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gesellschaftsordnung des Mittelalters: Die geistigen Grundlagen mittelalterlicher Ordnung —   Gottes Haus sind wir, heißt es sinngemäß im Hebräerbrief (3, 6), und im frühen Mittelalter gehört das Bild vom »Haus Gottes« zu den Grundmustern, die immer wieder ausgebreitet werden, um die von Gott gefügte menschliche Sozialordnung zu… …   Universal-Lexikon

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