Handelsrecht, das

Handelsrecht, das

Das Handelsrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Eine Gerechtsame, ein Befugniß des Kaufhandels, und der handelnden Personen. 2) Das Recht zu handeln; ohne Plural. 3) Das Recht in Handelssachen, und der ganze Umfang der in Handelssachen gegebenen Gesetze.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abteilung Internationales Handelsrecht — Der Bereich Rechtsangelegenheiten (engl. Office of Legal Affairs, OLA) des UN Sekretariats ist innerhalb der Vereinten Nationen für Rechtsangelegenheiten zuständig und dient auch als deren Rechtsberater. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und… …   Deutsch Wikipedia

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