Haus, das

Haus, das

Das Haus, des -es, plur. die Häuser, Diminut. das Häuschen, Oberd. Häuslein. 1. In der weitesten Bedeutung, ein Behältniß, ein eingeschlossener Raum; in welchem Verstande es nur noch in einigen einzelnen Fällen vorkommt. So wird das Samenbehältniß der birn- oder apfelförmigen Früchte das Kernhaus, Kerngehäuse, und im gemeinen Leben das Häuschen genannt, S. Griebs; wohin auch das abgeleitete Gehäuse in der Bedeutung eines Behältnisses gehöret. Besonders, so fern ein solcher eingeschlossener Raum zum Aufenthalte für Menschen oder Thiere bestimmt ist. 2 Kön. 23, 7 werden die Gezelte auf eine nunmehr ungewöhnliche Art Häuser genannt. Bey den Jägern führet die Wohnung des Bibers den Nahmen eines Hauses, und Sprichw. 30, 26 legen die Kaninchen ihr Haus in Felsen. Die Könige der Heiden liegen mit einander ein jeglicher in seinem Hause, d.i. in seinem Grabe, Es. 14, 18. Wohin auch die Zusammensetzungen Schneckenhaus, Vogelhaus, Hühnerhaus, Taubenhaus, Bienenhaus, Schilderhaus u.s.f. gehören.

2. In engerer Bedeutung, ein bedecktes Gebäude, d.i. ein nach den Regeln der Baukunst eingeschlossener und bedeckter Raum, allerley Verrichtungen darin vorzunehmen. So pflegen Kinder ein jedes Gebäude ein Haus zu nennen. Eine Kirche wird häufig ein Haus Gottes, das Haus des Herren, und im gemeinen Leben das Gotteshaus genannt, so wie in der Deutschen Bibel der Tempel zu Jerusalem mehrmahls unter dieser Benennung vorkommt. Indessen ist es in dieser Bedeutung in Zusammensetzungen am häufigsten, welche dessen Absicht und Gebrauch näher bestimmen, dergleichen Backhaus, Brauhaus, Ballhaus, Beinhaus, Gartenhaus, Kornhaus, Bethhaus, Waschhaus, Blockhaus, Gewächshaus, Glashaus, Schießhaus und hundert andere mehr sind. Der Abtritt oder das heimliche Gemach wird im gemeinen Leben vieler Gegenden im Diminut. das Häuschen genannt.

3. In noch engerer Bedeutung, ein Wohnhaus, ein zur Wohnung für Menschen bestimmtes Gebäude.

1) Überhaupt. Ein Haus bauen. Die Tartarn wohnen nicht in Häusern, sondern in Gezelten. Ein Haus beziehen, in dasselbe ziehen. Ein eigenes Haus haben. Von Haus zu Hause gehen, von einem Hause zum andern. Mit der Thüre in das Haus fallen, nicht die nöthige Klugheit und Behuthsamkeit anwenden. Jemanden zu sich in sein Haus nehmen, ihm einen Aufenthalt darin geben. Ein großes, ein prächtiges, ein kleines, ein elendes Haus, u.s.f. Prächtige Häuser führen gemeiniglich den Nahmen der Palläste, und feste Häuser den Nahmen der Schlösser. S. diese Wörter. Ehedem wurden auch die letztern, nehmlich die Bürge und Schlösser des Adels häufig nur Häuser genannt, welcher Gebrauch in einigen Gegenden, besonders in Westphalen, noch Statt findet; daher ein Ganerbenschloß auch unter dem Nahmen eines Ganerbenhauses vorkommt. S. Haltaus Glossar. v. Haus. In einigen Fällen wird Haus den Zimmern im Hause entgegen gesetzet, und da bedeutet es das Vorhaus, die Hausflur.

2) In engerer Bedeutung, dasjenige Haus, wo jemand wohnet, es mag ihm nun eigenthümlich oder nur miethweise gehören; wo der bestimmte Artikel das die Stelle der Fürwörter mein, dein, sein u.s.f. vertritt. Aus dem Hause gehen, aus seinem Hause. Ich bin in acht Tagen nicht aus dem Hause gekommen, aus meiner Wohnung. Jemanden aus dem Hause jagen. Einem das Haus verbiethen. Er soll mir nie wieder vor das Haus, oder in das Haus kommen. Das Haus hüthen, auch figürlich, im Hause bleiben, nicht aus dem Hause gehen können, so wie man auf ähnliche Art sagt, das Bett hüthen.

Im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart wird es mit den Vorwörtern nach, von und zu, auch ohne Artikel gebraucht, wo denn die ganze R.A. ein adverbisches Ansehen hat. Nach Hause gehen, reiten, fahren, reisen, sich begeben, in sein Haus, und in weiterer Bedeutung auch, an den Ort seiner Wohnung, seines Aufenthaltes. Er wird bald nach Hause kommen. Etwas mit nach Hause nehmen, mit in sein Haus. Jemanden nach Hause führen, einen Freund nach Hause begleiten, in dessen Haus. Nach Hause eilen. Jemanden von Haus und Hof treiben, aus seinem gesammten Eigenthume. Ich komme von Hause, d.i. ich komme unmittelbar aus meiner Wohnung. Ich bin lange von Hause gewesen, so wohl eigentlich, aus meinem Hause, als auch figürlich, von den Meinigen, aus meinem Geburts- oder Wohnorte, aus meinem Vaterlande. Einen Brief von Hause bekommen, von den Seinigen, aus seinem Geburts- oder Wohnorte. Etwas von Hause aus verrichten. Ein fürstlicher Rath von Hause aus, der dem Fürsten in Geschäften dienet, die er von seinem Hause aus bestreiten kann, der nicht bey Hofe angestellet ist. Er ist ein Schalk von Hause aus, ein durchtriebener Schalk. Die Tochter, der Sohn, die Frau, der Herr vom Hause, d.i. des Eigenthümers des Hauses, zuweilen auch der Familie. Zu Hause seyn, in seiner Wohnung. Es ist niemand zu Hause. Den ganzen Tag zu Hause bleiben. Wir haben den ganzen Tag zu Hause gesessen. Wirt zankten uns zu Hause, so oft wir einander sahen. Mit etwas zu Hause bleiben, figürlich, es nicht vortragen, bey sich behalten, verschweigen. Ich wollte, daß sie mit ihren Beweisen zu Hause geblieben wären. An einem Orte zu Hause seyn, so wohl daselbst wohnhaft seyn, als auch daher gebürtig seyn. Wo gehört er zu Hause? Er ist nirgends zu Hause, hat nirgends eine dauerhafte Wohnung. In einer Wissenschaft zu Hause seyn, bewandert. Ingleichen figürlich, auch von leblosen Dingen. Früchte, welche in Italien zu Hause gehören, daselbst einheimisch sind. Auch mit einigen Zeitwörtern der Bewegung nach einem Orte, für nach. Zu Hause gehen, nach Hause. Er wird bald zu Hause kommen. Es wird dir wieder zu Hause kommen, oder zu Hause gebracht werden, figürlich, es wird dir wieder vergolten werden. Jemanden zu Hause bringen, begleiten, führen, nach Hause. Gottsched und andere haben diesen Gebrauch des Vorwortes zu getadelt, ihn für Niedersächsisch erkläret, und behauptet, daß mit den Zeitwörtern der Bewegung nicht zu stehen könne. Allein, sie haben vermuthlich nicht bedacht, daß man sehr häufig sagt: zur Hochzeit, zum Tanze, zur Kirche, zu Felde, zu Weine, zur Ruhe, zu Bette gehen, jemanden zu Bette, zur Ruhe bringen, ihr zur Erde bestatten, und hundert andere Fälle mehr, welche noch von niemanden getadelt oder für Niedersächsisch erkläret worden.

3) Figürlich, die in einem Hause wohnenden Personen.

(a) Alle in einem Hause wohnende Personen, wo es nur im Singular üblich ist. Das ganze Hause lief vor das Thor. Sein ganzes Haus war zugegen, alle Personen, die mit ihm in Einem Hause wohnen. Das ganze Haus ist aufgeschrieben worden. Heute ist diesem Hause Heil widerfahren, Luc. 19, 9.

(b) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine Gesellschaft, welche ohne unmittelbare Beyhülfe einer andern, die Erhaltung des natürlichen Lebens und die Bequemlichkeit ihrer Glieder besorget, diejenigen Personen, welche eine häusliche Gesellschaft ausmachen, zusammen genommen, eine Familie, eine Haushaltung; wo dieses Wort bald im engsten Verstande von Eheleuten und ihren Kindern und Verwandten, so fern sie in einem Hause beysammen wohnen, allein, bald in weiterm auch mit Einschließung des Gesindes gebraucht wird. Seinem Hause gut vorstehen. Sie stehet des Nachts auf und gibt Futter ihrem Hause, Sprichw. 31, 15. Das Nestelsche Haus, die Nestelsche Familie. Was man in das Haus braucht, zur Nothdurft und zur Bequemlichkeit seiner Familie. Eine Person aus einem guten Hause, von guten Ältern, und in der folgenden weitern Bedeutung, auch aus einem guten Geschlechte. Sehr häufig gebraucht man es auch in engerer Bedeutung von einem Handelshause, d.i. von einem angesehenen Kaufmanne. Wechsel aus einem guten Hause. Es haben drey angesehene Häuser bankerott gemacht, es sind drey ansehnliche Häuser gefallen.

Dahin gehöret auch die R.A. Haus halten, d.i. ein Haus regieren, einem Hause vorstehen, mit Inbegriff aller dazu gehörigen Veranstaltungen; welche R.A. von einigen irrig als ein zusammen gesetztes Wort behandelt wird, ob gleich die Nennwörter, das Haushalten, die Haushaltung u.s.f. mit allem Rechte so gebraucht werden können. Er hat schon zehen Jahre Haus gehalten, d.i. eine eigene Familie gehabt, und dieselbe regieret und versorget. In engerer Bedeutung ist Haus halten, die zur Unterhaltung eines Hauses nöthigen Ausgaben verwalten, und den häuslichen Geschäften vorstehen. Einem Haus halten, seinem Hauswesen vorstehen. Wo es denn auch wohl überhaupt für verwalten, administriren gebraucht wird. Übel, gut Haus halten. Mit vielen hält man Haus, mit wenigen kommt man auch aus. Mit etwas Haus halten, auch zuweilen, sparsam damit umgehen. S. auch die Haushaltung, Haushalter, Haushältig.

(c) In noch weiterer Bedeutung, ein Geschlecht, d.i. alle von einem gemeinschaftlichen Stammvater herstammende Personen, bald im weitesten Verstande mit Einschließung der Seitenverwandten, bald aber auch, und zwar am häufigsten, mit Ausschließung derselben. Und es war ein langer Streit zwischen dem Hause Saul und dem Hause David, 2 Sam. 3, 1. Das Haus Israel das ungehorsame Haus, Ezech. 12, 9, das ganze Volk Israel; und so in andern Stellen mehr. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch von angesehenen Geschlechtern, bald mit mehr, bald mit weniger Einschränkung. Eine Person aus einem guten Hause. Das ganze königliche Haus, d.i. die Verwandten. Das Haus Sachsen, Brandenburg u.s.f. Zahlreiche adelige Geschlechter pflegen sich zuweilen nach Häusern einzutheilen, und alsdann bedeutet dieses Wort den Zweig eines Geschlechtes.

Anm. Bey dem Ulphilas, dem Übersetzer Isidors, dem Kero, Ottfried und allen alten Oberdeutschen Schriftstellern Hus, in den gemeinen Mundarten Oberdeutschlandes, im Niedersächsischen, Dänischen, Schwedischen, auch nur Hus. Das au in unserm Hochdeutschen ist neuern Ursprunges. Im Engl. House, im Slavonischen und Wendischen Hisha, im Kroat. Kuzha, im Ungar. Haz. Das Latein. Casa ist genau damit verwandt. Wachter leitet es mit Haut und Hütte, von dem alten Zeitworte hüthen, bedecken, her, so daß es eigentlich einen bedeckten Ort bedeuten würde. Gewiß ist es, daß s und t beständig mit einander abwechseln. Für Geschlecht, Familie, gebraucht schon Raban Maurus Huscha.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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