Amtfrau, die

Amtfrau, die

Die Amtfrau, plur. die -en. 1) Im gemeinen Leben zuweilen die Gattinn eines Amtmannes, die Amtmänninn. 2) In den Nonnenklöstern, eine Nonne, welche ein gewisses Amt in dem Kloster verwaltet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Amtfrau — Ạmt|frau   • Amtfrau / Amtmännin Die weibliche Entsprechung zu »Amtmann« lautet Amtfrau oder Amtmännin. In der Anrede kann man also wahlweise Frau Amtfrau oder Frau Amtmännin verwenden …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Amtfrau — Ạmt|frau 〈f. 18〉 Beamtin des gehobenen Dienstes in Verwaltung od. Justiz, Beamtin der Bezirksverwaltung; Sy Amtmännin * * * Ạmt|frau, die: 1. Beamtin des gehobenen Dienstes (über der Oberinspektorin). 2. (österr.) Leiterin des Gemeindeamtes (im… …   Universal-Lexikon

  • Gehobener Dienst — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • JAfr — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Justizamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Justizoberamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissaranwärter — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Oberamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Polizeikommissaranwärter — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

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