Huldigungslehen, die

Huldigungslehen, die

Die Huldigungslehen, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, die Lehenwaare, welche die Unterthanen einem neuen Erbherren entrichten, wenn sie ihre Güter von ihm in Lehen nehmen, weil sie gleich nach der Erbhuldigung entrichtet wird; an andern Orten die Antrittslehen, das Lehengeld u.s.f. Siehe Lehenwaare.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Lehenware, die — Die Lehenware, oder Lehnware, plur. doch nur von mehrern Summen, die n, dasjenige Geld, welches der Lehenmann dem Lehenherren bey vorkommenden Lehensfällen und bey Empfangung der Lehen zur Anerkennung seines obern Eigenthumsrechtes entrichtet,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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