Königszins, der

Königszins, der

Der Königszins, des -es, plur. die -e, eine in Bremen übliche Art des Rutscherzinses, welcher um Martini von einigen Häusern der Stadt, theils dem Stadtvogte, theils geistlichen Stiftungen, theils bürgerlichen Familien entrichtet werden muß, und in einer geringen Summe von einem oder zweyen Schwaren bestehet; vermuthlich, weil derselbe ursprünglich den Deutschen Königen gegeben, von denselben aber nachmahls veräußert wurde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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