Kirchenrecht, das

Kirchenrecht, das

Das Kirchenrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Die Gerechtsamen, Vorrechte, Befugnisse und Freyheiten einer Kirche und der dazu gehörigen Personen und Sachen. 2) Der Inbegriff der in kirchlichen Sachen von der kirchlichen Obrigkeit gegebenen Gesetze, welches, so fern es von den Päpsten herrühret, auch das kanonische Recht, das geistliche Recht genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kirchenrecht — ist das von Religionsgemeinschaften selbst gesetzte interne Recht. Entgegen dem Wortlaut betrifft das Kirchenrecht keineswegs nur Kirchen, sondern alle Religions und Weltanschauungsgemeinschaften, daher spricht man erweiternd auch von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchenrecht — (lat. Jus ecclesiasticum, zu unterscheiden von jus canonicum, vgl. Kanonisches Recht), Inbegriff der Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse der Kirche (s. d.) als solcher und für diejenigen des einzelnen als Mitglied dieser Gemeinschaft… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — (Jus ecclesiasticum), der Inbegriff u. die wissenschaftliche Entwickelung der Normen, welche sich auf die äußere Ordnung die Kirche als eines gegliederten Organismus beziehen. I. Obschon die Küche als die Gemeinschaft, der Gläubigen zunähst nur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kirchenrecht — (jus ecclesiasticum). Vom rein weltlichen Standpunkte aus erscheint die Kirche wie jede andere Gesellschaft od. Corporation u. könnte so im Staats und Privatrecht nur eine untergeordnete Stellung erhalten. Ihre das innerste Wesen des Menschen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — (Jus ecclesiastĭcum), Inbegriff der die Rechtsverhältnisse der Kirche und der Menschen als deren Glieder bestimmenden Grundsätze; zu unterscheiden das kath. K., dessen Quellen die Tradition, die Bestimmungen der Kirchenväter, Konzilien und Päpste …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — Kịr|chen|recht 〈n. 11; unz.〉 Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Verfassung u. Verwaltung der Kirche u. über die Beziehungen ihrer Mitglieder untereinander * * * Kịr|chen|recht, das: 1. Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das kirchliche… …   Universal-Lexikon

  • Kirchenrecht —    heißt das Recht, das in der Kirche gilt u. ihr Leben als Gemeinschaft besonderer Art ordnet. In allen Kirchen (getrennten Konfessionen) gibt es Rechtsordnungen, die sich nach Begründung (aus dem ”Wesen “ der Kirche) u. konkreter Gestaltung… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Formmangel (Kirchenrecht) — Als Formmangel wird im katholischen Kirchenrecht das Fehlen der für eine kirchenrechtlich gültige Eheschließung unter Katholiken erforderlichen kanonischen Eheschließungsform bezeichnet. Die für Katholiken geltende Pflicht zur Einhaltung dieser… …   Deutsch Wikipedia

  • Interdikt (Kirchenrecht) — Ein Interdikt (lat.: „Untersagung“) ist die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als Strafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehenichtigkeit (Kirchenrecht) — Das Ehenichtigkeitsverfahren nach dem kanonischen Recht (auch als Eheannullierung bekannt) ist ein Verfahren, in dem von der zuständigen Stelle der katholischen Kirche die kirchenrechtliche Nichtigkeit der Ehe ausgesprochen, d. h.… …   Deutsch Wikipedia

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