Krahngefälle, die

Krahngefälle, die

Die Krahngefälle, sing. inus. dasjenige, was für den Gebrauch des Krahnes bey Ein- und Ausladung der Schiffe bezahlet wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Krahn — (v. Krannich), Maschine, Lasten in die Höhe zu heben u. denselben nach Bedarf nach dem Heben noch eine seitliche Bewegung zu ertheilen. Das Heben erfolgt fast ohne Ausnahme durch einen Aufzug mittels einer Winde, eines Flaschenzugs od. eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

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