Mahlzeichen, das

Mahlzeichen, das

Das Mahlzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. ein bestimmtes körperliches Zeichen, etwas daraus zu erkennen. Es ist ein Maalzeichen bey dem Stuhl des Herren, daß der Herr streiten wird u.s.f. 2. Mos. 17, 16; wo es für Denkmahl stehet. Man gebraucht es nur noch, fast in eben dem Verstande, in welchem auch Wahrzeichen üblich ist, besonders von dergleichen Zeichen am Leibe. Jemand der eine Narbe von einem Falle hat, trägt davon das Mahlzeichen an seinem Leibe. Im Nieders. wird auch das Ziel und die Scheibe, wornach gezielet wird, das Mahlzeichen genannt. Soll dieses Wort keine Tavtologie enthalten, so muß Mahl in demselben auf die Art und Weise der Verfertigung des Zeichens gehen, wenn es nicht gar aus Wahrzeichen gebildet ist, weil m und w als Buchstaben gleiches Organi sehr oft in einander übergehen, l und r aber noch öfter mit einander abwechseln. Siehe 6. Mahl 2. 1) (a).


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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