Meisterrecht, das

Meisterrecht, das

Das Meisterrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Bey den Handwerkern, das mit dem Rahmen und Stande eines Handwerksmeisters verbundene Recht, das Recht, ein Handwerk öffentlich zu treiben, und Gesellen und Lehrlinge zu halten. Das Meisterrecht erhalten, erlangen, gewinnen. 2) In einigen Oberdeutschen Gegenden bedeutet es auch das Meisterstück. Sein Meisterrecht an etwas thun, Opitz. Und an einem andern Orte nennt er die Natur des Höchsten Meisterrecht und erstgebornes Kind.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Fallen — Fallen, verb. irreg. neutr. welches das Hülfsw. seyn erfordert. Ich falle, du fällst, er fällt; Imperf. ich fiel; Mittelw. gefallen. Es druckt überhaupt diejenige Bewegung aus, nach welcher ein Körper durch seine Schwere schnell nach dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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