Nahmenstag, der

Nahmenstag, der

Der Nahmenstag, des -es, plur. die -e, derjenige Tag, dessen Nahme im Kalender zugleich jemandes Taufnahme ist; das Nahmensfest, so fern er als ein festlicher Tag betrachtet wird. Seinen Nahmenstag feyern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Jahrstag, der — Der Jahrstag, des es, plur. die e, ein feyerlicher Tag, welcher alle Jahre zu einer bestimmten Zeit Ein Mahl gefeyert wird, dergleichen der Geburtstag, Nahmenstag, Neujahrstag u.s.f. ist. Seinen Jahrstag begehen, seinen Geburtstag, 1 Mos. 40, 20 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Feyern — Feyern, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1. Eigentlich, von seinen gewöhnlichen Berufsgeschäften ruhen, die Arbeit auf eine Zeit lang aussetzen. Nach gethaner Arbeit ist gut feyern …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Begehen — Begehen, verb. irreg. act. S. Gehen. 1. An einen Ort gehen, vornehmlich um ihn zu besichtigen. So sagt man noch im gemeinen Leben. Das ganze Feld begehen. Die Grenzen begehen. Die Jäger haben das Holz nicht fleißig genug begangen. 2. Figürlich.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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