Armeneid, der

Armeneid, der

Der Armeneid, des -es, plur. die -e, in den Rechten, der Eid, mit welchem jemand seine Armuth beweisen muß, wenn er des Armenrechtes theilhaftig werden will. S. Armenrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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