Pfänden

Pfänden

Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die Leute arm mit Pfändern, Hiob 24, 9; und nehmen das Kind des Dürftigen zum Pfande, Michaelis. Ingleichen durch Abnehmung eines Pfandes zur Ersetzung eines Schadens zwingen. So pfändet man auf dem Lande das Vieh, wenn es an verbothenen Orten weidet, und man es so lange in Verwahrung nimmt, bis der Eigenthümer den verursachten Schaden ersetzet hat. Im Nieders. schütten, von Schutte, Schutz, ein befriedigter Ort, im Oberdeutschen fürfangen. Der Fuhrmann, welcher verbothene Wege fähret, wird gepfändet, wenn man ihm ein Pferd ausspannet, oder eine andere Sache zum Unterpfande der Ersetzung abnimmt. S. auch Abpfänden und Auspfänden. 2) Zum Pfande geben; doch nur in dem zusammen gesetzten verpfänden.

So auch das Pfänden und die Pfändung.

Anm. In dem Schwabensp. psenden, im Nieders. panden, im Holländ. panden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • pfänden — V. (Aufbaustufe) etw. als Pfand beschlagnahmen Beispiel: Das Grundstück wurde von der Bank gepfändet. Kollokation: jmdm. das Konto pfänden …   Extremes Deutsch

  • pfänden — pfän|den [ pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet <tr.; hat: a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen: die Möbel pfänden. b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen: einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden …   Universal-Lexikon

  • pfänden — pfạ̈n·den; pfändete, hat gepfändet; [Vt] 1 etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen> 2 jemanden pfänden… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pfänden — 1. Es muss sich keiner selber pfanden. – Petri, II, 290. »Oder ein Pfand nehmen von des Schuldigers gut.« 2. Jeder mag pfänden auf seinem Gute. – Graf, 116, 296. Sagt, dass das Pfändungsrecht jedem zustehe, der einen rechtlichen Anspruch auf… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • pfänden — beschlagnahmen, einziehen, requirieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren; (Rechtsspr. veraltet): exequieren; (österr. Amtsspr., sonst veraltet): exekutieren. * * * pfänden:exekutieren(österr);auch⇨beschlagnahmen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • pfänden — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • pfänden — pfạ̈n|den …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung,   im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun …   Universal-Lexikon

  • exekutieren — vollstrecken; vollziehen; hinrichten * * * ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil) 2. hinrichten (Person) 3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden [<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen …   Universal-Lexikon

  • beschlagnahmen — 1. einziehen, pfänden, sichern, sicherstellen, wegnehmen; (ugs.): kassieren; (bes. Militär): requirieren; (Rechtsspr.): sequestrieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren. 2. für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen; (geh.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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