Pflege, die

Pflege, die

Die Pflêge, plur. die -n, von dem Zeitworte pflegen. 1. Die Handlung des Pflegens, ohne Plural; wo es doch nur in einigen Bedeutungen üblich ist. 1) Die Aufsicht und Vorsorge; wo es wiederum in verschiedenen Einschränkungen gebraucht wird. (a) Die Verwaltung einer Sache, die Aufsicht über dieselbe; in welchem Verstande es besonders im Oberdeutschen vorkommt, da es denn wiederum so viele Arten der Pflege gibt, als die Aufsicht oder Verwaltung Abtheilungen leidet. Ein Kammeramt ist der Pflege des Amtmannes befohlen, die Curantinn der Pflege ihres Curators, wo es im Oberdeutschen für das Lat. Curatel üblich ist. So auch ein Hospital, eine Casse, eine verpachtete Sache u.s.f. der Pflege desjenigen, welcher derselben vorstehet, die Einnahmen und Ausgaben verwaltet, oder sie in Pacht hat, da es denn, so wie Aussicht, Verwaltung und andere ähnliche Wörter die Erhaltung derselben in ihrem guten und nutzbaren Zustande zugleich mit einschließet. S. Pfleglich. (b) In engerer Bedeutung, die Erziehung und Erhaltung oder Versorgung einer Person, welche sich selbst zu erziehen oder zu erhalten unfähig ist. Mit zärtlicher Sorgfalt eiferten sie, wer mehr den frommen Alten erfreuen, mehr die Pflege der Jugend ihm vergelten könne, Geßn. Besonders von solchen Personen, welche dazu keine natürliche Verbindlichkeit haben. Ein Kind in der Pflege haben, zur Erziehung und Erhaltung. Ein der Pflege eines andern anbefohlenes, anvertrautes Kind. S. Pflegeältern, Pflegekind, Pflegesohn, Pflegetochter, Pflegling. (c) In weiterer Bedeutung verstehet man unter der Pflege oft weiter nichts, als die zur Bequemlichkeit nöthige Handreichung und Entfernung aller unangenehmen Empfindungen; Nieders. Plicht, Pslicht. Einem Kranken alle Pflege leisten. Keine Pflege haben. Es mangelt dem guten Alten an der nöthigen Pflege. Die Bienenpflege. (d) Die Ausübung oder Handhabung; doch wohl nur noch in den Zusammensetzungen Rechtspflege und Justizpflege, die gehörige Handhabung oder Ausübung der Gerechtigkeit, der Justiz.

2. Eine Gegend, und zwar, 1) eine der Aufsicht und Verwaltung eines andern anvertraute Gegend, wo es besonders im Oberdeutschen üblich ist, ein Amt oder Kammeramt zu bezeichnen; ein Pflegamt. 2) In noch weiterer Bedeutung wird es so wohl in Ober- als Niederdeutschland sehr häufig von einer jeden Gegend gebraucht, ohne Rücksicht auf den Vorgesetzten derselben, wohl aber allemal in Beziehung auf den Ertrag, auf die Nutzbarkeit; wo es denn unmittelbar von Lage herzukommen scheinet, S. die Anm. zu Pflegen. Die Ackerpflege, Kornpflege, Bienenpflege, eine Gegend in Ansehung ihres Ackerbaues, ihres Kornbaues, ihrer Bienenzucht. Ein in der besten Getreidepflege gelegenes Gut. Im Oberd. ist dafür auch Pflicht üblich.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Pflege — Pfle̲·ge die; ; nur Sg; 1 alles, was jemand tut, der sich um die Gesundheit o.Ä. von jemandem / einem Tier kümmert <eine liebevolle, aufopfernde Pflege; die Pflege der Kranken; Pflege brauchen; ständiger Pflege bedürfen; bei jemandem in Pflege …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pflege — a) Behandlung, Betreuung, Fürsorge, Hilfe, Versorgung; (geh.): Obhut; (österr. Amtsspr.): Befürsorgung, Obsorge. b) Erhaltung, Konservierung, Schutz, Unterhaltung; (veraltend): Wartung; (Forstwirtsch., Jagdw.): Hege; (Papierdt.): Instandhaltung.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Pflege-Charta — Die Charta der Rechte hilfe und pflegebedürftiger Menschen (kurz Pflege Charta) ist ein Katalog von Rechten hilfe und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie wurde 2005 von der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend …   Deutsch Wikipedia

  • Pflege — die Pflege (Mittelstufe) Betreuung z. B. von älteren Menschen Beispiel: Die Pflege des Kranken war sehr anstrengend. Kollokation: jmdn. in Pflege nehmen …   Extremes Deutsch

  • Pflege — steht für: Gesundheits und Krankenpflege sowie Altenpflege, Sorge um und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in medizinisch sozialen Dingen Pflegekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts Pfleger (Mittelalter), mittelalterlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflege — Pflege, 1) die Verwaltung einer Sache od. die Aufsicht über dieselbe; 2) die Erziehung, Erhaltung u. Versorgung einer Person, welche dies selbst zu thun unfähig ist, bes. von solchen Personen, welche dazu keine natürliche Verbindlichkeit haben,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pflege — Pflege, das Amt eines Pflegers (s. Pflegschaft), in frühern Zeiten auch wohl soviel wie Bezirk eines Pflegers (s. Burggraf), z. B. »die Pflege Koburg« …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pflege Waldrach — Die Pflege Waldrach im Amt Pfalzel des Kurfürstentums Trier umfasste zum Ende des 18. Jahrhunderts die Orte Bonerath, Eitelsbach, Farschweiler, Filsch, Gutweiler mit Sommerau, Hinzenburg, Hockweiler, Irsch, Kasel, Korlingen, Morscheid, Osburg,… …   Deutsch Wikipedia

  • Die Kinder Hurins — Die Kinder Húrins (englischer Originaltitel: The Children of Húrin) ist ein auf die unvollendete Geschichte Narn I Chîn Húrin (deutsch: Die Geschichte der Kinder Hurins) des englischen Schriftstellers J. R. R. Tolkien basierender Roman. Es wurden …   Deutsch Wikipedia

  • Die Kinder Húrins — (englischer Originaltitel: The Children of Húrin) ist ein auf der unvollendeten Geschichte Narn I Chîn Húrin (deutsch: Die Geschichte der Kinder Hurins) des englischen Schriftstellers J. R. R. Tolkien basierender Roman. Es wurden unterschiedliche …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”