Assignīren

Assignīren

Assignīren, verb. reg. act. aus dem Lat. assignare, anweisen, besonders in Geld- und Zahlungssachen. Jemanden an einen andern assigniren, ihm hundert Thaler assigniren, ihn schriftlich an jemanden weisen, daß er ihm dieses Geld bezahle. S. Anweisen. Daher der Assignánt, des -en, plur. die -en, der Anweiser oder Anweisende; der Assignāt, des -en, plur. die -en, der Angewiesene; die Assignatiōn, plur. die -en, die Anweisung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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