Regierungssache, die

Regierungssache, die

Die Regīerungssáche, plur. die -n, eine jede Sache, welche die Regierung eines Staates, die Ausübung der höchsten Gewalt in demselben betrifft. In engerer Bedeutung, eine Sache, welche unmittelbar die Beförderung des gemeinen Wesens betrifft. Im engsten Verstande, eine Sache, welche vor ein Regierungs-Collegium gehöret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • -sache — sa|che [zaxə], die; , n <Suffixoid>: 1. Angelegenheit, die von dem im Basiswort Genannten abhängt, davon im Wesentlichen bestimmt wird: Ansichtssache; Geschmackssache; Glück[s]sache; Nervensache; Routinesache; Übungssache; …   Universal-Lexikon

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