Ritterrath, der

Ritterrath, der

Der Ritterrath, des -es, plur. die -räthe, ein aus Personen ritterlichen Standes, d.i. Adeligen, bestehendes Raths-Collegium, besonders, wenn es sich vorzüglich mit den Angelegenheiten der Ritterschaft einer Provinz oder Gegend beschäftiget.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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