Ausbürger, der

Ausbürger, der

* Der Ausbürger, des -s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen Bürger einer Stadt, der sich aber außerhalb derselben aufhält, und auch wohl ein Ausmann genannt wurde. 2) Einen Bürger einer Stadt, der nur in deren Vorstadt wohnet, in welchem Verstande dieser Ausdruck mit Pfahlbürger einerley ist. 3) Einen Einwohner einer Stadt, der in einer andern das Bürgerrecht hat, im Gegensatze der Inbürger, welche Bedeutung noch in Neufchatel üblich ist. 4) Einen jeden Fremden, welche Bedeutung noch in der Schweiz Statt findet, wo aber dieses Wort zugleich einen verächtlichen Nebenbegriff hat, etwa so, wie βαρβαρος bey den Griechen. In eben diesen Gegenden bedeutet daher auch Ausbürgerschaft so wohl den Zustand eines Ausbürgers, als auch den ganzen Haufen solcher Ausbürger in allen obigen Bedeutungen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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