Ausbedingen

Ausbedingen

Ausbedingen, verb. irreg. act. S. Dingen, im gemeinen Leben, durch beygefügte Bedingungen erhalten, sich vorbehalten. Sich etwas ausbedingen. In einigen Gegenden sind dafür ausbehalten und ausbescheiden, und in Niedersachsen bescheiden und ausbescheiden üblich. Da denn auch Ausbeschied von demjenigen gebraucht wird, was man sich ausbedungen hat. S. auch Ausdingen. Daher die Ausbedingung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • ausbedingen — ↑ bedingen …   Das Herkunftswörterbuch

  • ausbedingen — verlangen; fordern; (auf etwas) pochen (umgangssprachlich); insistieren; (auf etwas) bestehen; (auf etwas) beharren * * * aus|be|din|gen [ au̮sbədɪŋən], bedang aus, hat ausbedungen <+ sich> (geh.): zur Bedingung machen: du musst dir ein… …   Universal-Lexikon

  • ausbedingen — sich ausbedingen sich ausbitten, beanspruchen, bestehen auf, fordern, geltend machen, verlangen, sich vorbehalten, wollen, wünschen, zur Bedingung machen; (österr.): austragen; (geh.): begehren, heischen, pochen auf; (bildungsspr.): postulieren,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • ausbedingen — aus|be|din|gen, sich; vgl. 2bedingen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ausbedingen — Was ausbedungen, ist kein Betrug. It.: Quel ch è di patto non è d inganno …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • bedingen — voraussetzen; gebieten; bedürfen; benötigen; erfordern; (sich) einer Sache bedienen; auslösen * * * be|din|gen [bə dɪŋən]: 1. <tr.; hat die Ursache (für etwas) sein …   Universal-Lexikon

  • fordern — verlangen; (sich etwas) ausbedingen; (auf etwas) pochen (umgangssprachlich); insistieren; (auf etwas) bestehen; (auf etwas) beharren; anfordern; abfordern; anmahnen; beanspruchen; abverlangen; …   Universal-Lexikon

  • austragen — abhalten (Treffen, Versammlung) * * * aus|tra|gen [ au̮stra:gn̩], trägt aus, trug aus, ausgetragen <tr.; hat: 1. (Post o. Ä.) dem Empfänger ins Haus zu bringen: Zeitungen, die Post austragen. Syn.: ↑ ausliefern, ↑ liefern, ↑ …   Universal-Lexikon

  • stipulieren — sti|pu|lie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 vereinbaren, sich ausbedingen [<lat. stipulari „sich ausbedingen“] * * * sti|pu|lie|ren <sw. V.; hat [lat. stipulari = sich etw. förmlich zusagen lassen, zu: stipulus = fest]: 1. (Rechts , Kaufmannsspr.)… …   Universal-Lexikon

  • stipulieren — sti|pu|lie|ren 〈V.〉 vereinbaren, sich ausbedingen, übereinkommen über [Etym.: <lat. stipulari »sich ausbedingen«; → Stipulation] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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