Standrecht — Standrecht, das während des Belagerungszustandes (s.d.) an Stelle des ordentlichen gerichtlichen Verfahrens tretende summarische Verfahren vor den Kriegsgerichten … Kleines Konversations-Lexikon
Standrecht — Stạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 verschärftes Strafrecht u. vereinfachtes Strafverfahren während eines Ausnahmezustandes * * * Stạnd|recht, das <o. Pl.> [urspr. Bez. für kurze (eigtl. = im Stehen durchgeführte) Gerichtsverfahren]: (in bestimmten … Universal-Lexikon
Standrecht — bezeichnet im Wehrrecht den Zustand, bei dem die von den zivilen Behörden ausgeübte Gerichtsbarkeit auf den höchsten Militärbefehlshaber übergeht, dem ein Kriegsgericht zur Seite steht, das so genannte Standgericht. Die Einführung des Standrechts … Deutsch Wikipedia
Standrecht — Sn per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Stammwort. Das Wort ist wie Standgericht, von dem es im Gebrauch nicht einheitlich getrennt wird, bezeugt für ein sofort ( im Stehen ) abgehaltenes und meist strenges Gericht. Im einzelnen ist das… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Standrecht — Stand: Die Substantive mhd. stant »Stehen, Ort des Stehens« (14. Jh.), ahd. firstand »Verstand«, ur stand »Auferstehung«, aengl. stand »Aufenthalt, Verzug«, niederl. stand »Stand, Standort« sind Bildungen zu dem gemeingerm. starken Verb mhd.… … Das Herkunftswörterbuch
Standrecht — Stạnd|recht, das; [e]s (Kriegsstrafrecht) … Die deutsche Rechtschreibung
Kriegsrecht, das — Das Kriegsrecht, des es, plur. die e. 1) Der ganze Inbegriff der Kriegsgesetze; wo dieses Wort so wohl im Singular allein, als im Plural allein gebraucht wird. 2) Ein Gericht, welches von mehrern in dem Kriegsrechte erfahrnen Personen über einen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kriegsgericht, das — Das Kriegsgericht, des es, plur. die e, ein Gericht über Verbrecher aus dem Kriegsstande. So fern es die Haltung eines solchen Gerichtes bedeutet, wird es am häufigsten das Standrecht genannt … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kriegsrecht — Kriegsrecht, 1) das Recht über Krieg u. Frieden; 2) so v.w. Kriegsgebrauch, vgl. Völkerrecht; 3) das ganze, bei irgend einer Armee durch die Kriegsgesetze vorgeschriebene Recht; 4) das militärische Geschworengericht, welches die bedeutenderen… … Pierer's Universal-Lexikon
Deutsches Volkstheater — Das Volkstheater (ehemals Deutsches Volkstheater) ist ein 1889 nach Entwürfen von Hermann Helmer und Ferdinand Fellner erbautes Theater im 7. Wiener Gemeindebezirk Neubau. Es befindet sich am Beginn der Neustiftgasse hinter dem Justizpalast in… … Deutsch Wikipedia