Stapelgerechtigkeit, die

Stapelgerechtigkeit, die

Die Stapelgerêchtigkeit, plur. inus. im Oberd. Staffelgerechtigkeit, S. Stapelrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Stapelrecht, das — Das Stapelrêcht, des es, plur. inusit. 1. * Das Recht, Jahrmärkte zu haben, und Handlung zu treiben, von ganzen Orten; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. Im engern Verstande, das Recht, welches ein Ort hat, daß alle oder doch gewisse… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Frankfurta. d. Oder — Frankfurta. d. Oder, 1) Regierungsbezirk der preußischen Provinz Brandenburg, gebildet aus fast der ganzen Neumark, Theilen der Mittelmark, des Fürstenthums Glogau (Kr. Schwiebus), aus der Niederlausitz, Theilen des sonstigen Meißner Kreises… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stapelrecht — Stapelrecht, 1) so v.w. Stapelgerechtigkeit; 2) das Recht, daß an einen Ort gebrachte Waaren nur durch Schiffer od. Fuhrleute dieses Ortes weiter gebracht werden dürfen. Stapelstadt (Stapelplatz), eine Stadt, welche die Stapelgerechtigkeit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wien [2] — Wien, 1) Stadtbezirk in Österreich unter der Enns von 1,085 geogr. QM., begreift 2) die Stadt W., Hauptstadt des Kaiserthums Österreich, größte Stadt Deutschlands u. der Größe nach die fünfte unter den Hauptstädten Europas (London, Paris,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dresden [1] — Dresden, 1) Kreisdirectionsbezirk od. Kreis des Königreichs Sachsen, gebildet aus dem ehemaligen M eißner Kreise (mit Ausschluß des halben Amtes Stolpen) u. den Ämtern Altenberg, Frauenstein u. Freiberg des vormaligen Erzgebirgischen Kreises, 78… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stapel — Stapel, 1) ein Hause, eine Menge Dinge, bes. wenn sie in einer gewissen Ordnung aufgesetzt sind; 2) bes. ein Haufen über einander gelegte Häute; 3) ein Ort, wo man etwas eine Zeitlang in Haufen niederlegt; 4) Jahrmarkt, Messe; daher 5) das Recht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stapelrecht — (Stapelgerechtigkeit, Staffelrecht, Stapelfreiheit, Niederlagsrecht), ein in ältern Zeiten gewissen Städten bewilligtes Recht, wonach gewisse oder auch alle Waren, jedenfalls aber mit Ausnahme der »Landesware«, die auf Straßen versandt wurden, an …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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