Stollensteuer, die

Stollensteuer, die

Die Stollensteuer, plur. die -n, eben daselbst, eine Steuer, welche dem Eigenthümer eines Stollens von den angränzenden Gewerken für die Vortheile gegeben wird, welche ihnen durch den Stollen zufließen; wohin z.B. das Stollenneuntel gehöret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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