Ausheuern

Ausheuern

* Ausheuern, verb. reg. act. welches vorzüglich in Niedersachsen üblich ist. 1) Für vermiethen. Ein Zimmer, ein Haus ausheuern. 2) Einen ausheuern, mehr Miethe geben, als er, und ihn dadurch vertreiben. Daher die Ausheuerung. S. Heuern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Heuern — Heuern, verb. reg. act. im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, miethen, pachten, von Grundstücken. Ein Gut, ein Haus, einen Acker, einen Garten, eine Wiese heuern. Daher die Zusammensetzung Abheuern, Ausheuern und Verheuern. Anm. Im Nieders …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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