Ausmärker, der

Ausmärker, der

* Der Ausmärker, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. der Wetterau, der Einwohner einer Holzmark, welcher aber die Rechte und Freyheiten der Mark nicht zu genießen hat; im Gegensatze der Inmärker. S. Holzmark. Oft auch überhaupt der Besitzer solcher Felder, welche außerhalb der Mark oder Flur eines Dorfes liegen; im Gegensatze des Heimhüfners oder Inmärkers.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Ausmärker — Ausmärker, 1) Personen, welche, ohne in der Gemeinde zu wohnen u. das volle Ortsbürgerrecht zu haben, doch Grundstücke in der Gemeindeflur besitzen, s. Foreuser; 2) bei einem Markwald (s.d.) Diejenigen, welche nicht Mitglieder der eigentlichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausmärker — Aus|mär|ker 〈m. 3; Rechtsw.; veraltet〉 jmd., der nicht zur Gemeinde gehört * * * Ausmärker,   Einwohner einer Gemeinde, der Grundstücke außerhalb ihrer Gemarkung besitzt und von seinem Wohnort aus bewirtschaftet …   Universal-Lexikon

  • Märker, der — Der Märker, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Märkerinn, ein nur in einigen, besonders Niederdeutschen und Rheinischen Gegenden übliches Wort, den Einwohner einer Mark, besonders einer Holzmark, einen Theilhaber an einer Holzmark zu… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Inmärker, der — Der Inmärker, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Inmärkerinn, auf dem Lande einiger Gegenden, eine Person, welche innerhalb der Mark eines Dorfes, eines Waldes u.s.f. ansässig ist; im Gegensatze der Ausmärker. Hüfener oder Bauern dieser Art… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Markwald — Markwald, ursprünglich der Grenzwald, der größere Gebiete von Gemeinden voneinander schied; dann der unverteilte Wald, der einer oder mehreren Gemeinden oder später auch bestimmten Klassen von Gemeindemitgliedern gemeinsam gehörte. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Markwald — Markwald, namentlich im nordwestlichen Deutschland Wald, welcher einer ganzen Gesellschaft, bes. mehren Gemeinden gehört, die nach bestimmten Verhältnissen die Nutzungen daraus theilen. Die Theilhaber an einem M. heißen Mitmärker; die nicht zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Forensis — (lat.), 1) was sich auf Justizverwaltung bezieht; so Medicina f., Gerichtliche Arzneikunde s.d.; 2) (Forenser, Ausmärker), der, welcher Grundstücke in einer andern Flur besitzt, als in welcher er wohnt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Marklosung — Marklosung, diejenige Art des Näherrechts (s.d.), welche dem Einmärker gegen den Ausmärker zusteht, so daß der Einmärker, wenn ein Grundstück an einen Ausmärker verlaust werden soll, das Vorrecht beanspruchen u. statt des letzteren eintreten darf …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mannheim-Wallstadt — Wappen Karte Hilfe zu Wappen …   Deutsch Wikipedia

  • Strassenheim — Wappen Karte Hilfe zu Wappen …   Deutsch Wikipedia

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