Triftgerechtigkeit, die

Triftgerechtigkeit, die

Die Triftgerêchtigkeit, plur. car. oder das Triftrecht, das Recht, sein Vieh so wohl über eines andern Grund und Boden, als auch auf demselben zur Weide zu treiben. S. Trift 4. Im letzten Falle auch die Hutgerechtigkeit, das Hutrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Triftgerechtigkeit — (Triftrecht, Servitus actus, S. agendi), das Recht eines Grundstücksbesitzers, sein Vieh über das Grundstück eines Andern treiben zu dürfen. Insofern die T. nicht ausnahmsweise als ein vertragsmäßiges Recht bestellt ist, bildet dieselbe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trift, die — Die Trift, plur. die en, von dem Zeitworte treiben, ein mit Trieb im Ganzen gleich bedeutendes Wort, ob es gleich im Hochdeutschen nur in einigen Fällen angenommen ist. 1. Der Zustand, da ein Körper getrieben, zur Bewegung bestimmt wird, ohne… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Holz [1] — Holz, 1) an Bäumen u. Sträuchern der festeste u. bedeutendste mittlere Bestandtheil zwischen dem Splint u. dem Mark. Es besteht entweder nur aus langgestreckten, an beiden Enden zugespitzten, stark verdickten Zellen, den Holzzellen (s.d.); od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hutungsgerechtigkeit — (Weidegerechtigkeit, Hut u. Weidegerechtigkeit, Hut u. Triftrecht, Servitus pascendi), die dingliche Servitut; vermöge[648] deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht zusteht, das zum Zweck u. zur Cultur jenes Grundstücks nöthige Vieh auf dem …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trieb — Trieb, 1) die beharrlich wirkende, einem Dinge inwohnende Ursache einer Thätigkeit, insofern ihr eine Richtung auf einen bestimmten Zweck beigelegt wird. Man wendet dabei diesen Begriff nicht sowohl im Gebiete der leblosen Natur an, wo man… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trift — Trịft 〈f. 20〉 1. 〈urspr.〉 1.1 das Treiben des Viehs auf die Weide 1.2 der Weg dazu 1.3 Recht zum Treiben des Viehs durch fremde Grundstücke 2. 〈dann〉 Weidewiese 3. Flößerei einzelner Stämme 4. 〈Seemannsspr.〉 = Drift [→ treiben] * * * Trịft …   Universal-Lexikon

  • Weidegerechtigkeit — (Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut und Triftrecht, Servitus pascendi), diejenige Grunddienstbarkeit, vermöge deren dem Besitzer eines Grundstückes das Recht zusteht, Vieh auf dem Grundstück eines andern weiden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Actus — (lat.), 1) Thätigkeit, Handlung, bes. öffentliche, feierliche, gerichtliche; z.B. A. ministeriales, geistliche Handlungen, welche von wirklichen Priestern vollzogen werden; 2) (Rechtsw.), rechtliche Handlung; A. possessorius, rechtlich vollzogene …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Actus — (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, an die rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Auch bezeichnete A. das dingliche Recht, über das Grundstück eines andern Vieh zu treiben und mit Wagen zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Trift [1] — Trift heißt ein Weg für das Weidevieh, Triftgerechtigkeit (Triftrecht) die Befugnis, meistens die Grunddienstbarkeit (s. d.), Vieh über fremde Grundstücke zu treiben; dabei darf aber das Vieh sich nicht aufhalten, um zu fressen, wofern nicht mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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