Ungenoß, der

Ungenoß, der

Der Ungenóß, des -ssen, plur. die -ssen, Fämin. die Ungenossinn, der Gegensatz von Genoß, sowohl eine Person zu bezeichnen, welche mit der andern nicht gleiches Standes ist, als auch eine Person, welche kein Glied einer gewissen Gesellschaft ist. Es ist im Hochdeutschen fremd, und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden gangbar. Daher ist im Öttingen-Wallersteinischen der Ungenossenthaler, oder auch das Ungenossen, ein Abgabe, welche ein neu verehligtes Paar, die nicht Genossen, d.i. völlig gleiches Standes sind, sondern, wo z.B. der eine Theil leibeigen, der andere aber frey ist, entrichten müssen, welche von einigen so verstanden worden, als wenn sie pro redimendo vsu virginitatis gegeben werden müßte. Jetzt, nach aufgehobener Leibeigenschaft im Wallersteinischen, wird der Ungenossenthaler von allen Neuverehligten ohne Unterschied gegeben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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