Unmündig

Unmündig

Unmündig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird; minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden auch diejenigen Personen, welche den Gesetzen nach beständig der Gewalt eines Vormundes unterworfen sind, ohne Rücksicht des Alters, unmündig genannt, z.B. blödsinnige Personen, weibliche Personen u.s.f. so wie man im engsten Verstande mit unmündig oft den Begriff eines zarten Kindes verbindet. Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du dir ein Lob zubereitet, Matth. 21, 16. S. Mündig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Unmündig — Unmündig, so v.w. Minderjährig …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unmündig — Unmündig, minderjährig, s. Minorenn …   Kleines Konversations-Lexikon

  • unmündig — ↑minorenn …   Das große Fremdwörterbuch

  • unmündig — Adj. (Aufbaustufe) in einem Alter, das nicht zu Rechtshandlungen berechtigt, nicht erwachsen Synonym: minderjährig Beispiel: Es ist verboten, unmündige Personen der Prostitution zuzuführen …   Extremes Deutsch

  • Unmündig — Der Begriff Unmündigkeit bestimmt den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat oder Strafrecht erkennen kann. Die rechtliche Definition und Details sind… …   Deutsch Wikipedia

  • unmündig — a) halbwüchsig, heranwachsend, jugendlich, jung, noch nicht erwachsen/mündig, unter 18 [Jahren]; (Rechtsspr.): minderjährig, noch nicht volljährig; (Rechtsspr. veraltet): minorenn. b) nicht wahlberechtigt; (bildungsspr.): nicht dispositionsfähig; …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • unmündig — ụn·mün·dig Adj; 1 nicht adv; <ein Kind> so, dass es vor dem Gesetz noch nicht als erwachsen gilt 2 nicht fähig, selbständig Entscheidungen zu treffen 3 jemanden für unmündig erklären ≈ jemanden entmündigen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • unmündig — unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei; halbwüchsig; minderjährig; heranwachsend * * * ụn|mün|di …   Universal-Lexikon

  • unmündig — ụn|mün|dig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • unselbständig — unmündig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei * * * un|selbst|stän|dig [ ʊnzɛlpstʃtɛndɪç], un|selb|stän|dig [ ʊnzɛlpʃtɛndɪç] <Adj.>: auf die Hilfe anderer angewiesen: für seine 18 Jahre ist er noch sehr… …   Universal-Lexikon

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