Unterthan, der

Unterthan, der

Der Únterthan, des -s, plur. die -en, eine Person, welche der höchsten Gewalt eines andern unterworfen ist; da es denn noch in doppeltem Verstande gebraucht wird. 1) Alle Personen, welche einem gewissen Grund- und Gerichtsherren unterworfen sind, heißen dessen Unterthanen. Er oder sie ist mein Unterthan. Unterthan ist hier ein allgemeiner Ausdruck, welcher alle Grade der Unterwürfigkeit gegen die Grundherrschaft, von der strengen Leibeigenschaft an, bis zur bloßen Gerichtbarkeit, unter sich begreift, für welche Grade man in den Provinzen eine Menge eigener Wörter hat, wohin Holde, Grundholde, Untersaß, Hintersaß, Unterhörig, Erbleute, Erbbauern und hundert andere mehr gehören. Doch wird es häufiger von solchen Personen gebraucht welche dem Grundherren mit ihren Personen oder Gütern auf eine oder die andere strenge Art unterworfen sind, als von solchen, welche bloß dessen Gerichtbarkeit erkennen müssen, welche allenfalls Gerichtsunterthanen heißen, welches Wort doch um des Nebenbegriffes willen, nur von geringen Personen gebraucht wird. Lehensleute oder Vasallen sind, als solche, keine eigentliche Unterthanen, welches eigentlich den Begriff der höchsten unumschränkten Gewalt einschließet, der bey der Lehensherrlichkeit nicht Statt findet. 2) In Absicht auf die höchste Landesobrigkeit ist jeder ein Unterthan, welcher derselben unterworfen ist, jedes Glied des gemeinen Wesens, so fern es der höchsten Gewalt unterworfen ist. Salomo hatte Friede von allen seinen Unterthanen umher, 1 Kön. 4, 24. Wie die Fürsten, so die Unterthanen. Der vornehmste Minister ist des Landesherren erster Unterthan. In dieser Bedeutung ist im weiblichen Geschlechte Unterthaninn üblich, so sehr es auch wider den Ursprung dieses Wortes streitet, welches eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit ist; Unterthane würde richtiger seyn, allein es ist noch weniger gebräuchlich.

Anm. Bey dem Strycker Vndertan; Schwed. und Isländ. Vnderdån. Es ist, wie schon bemerkt worden, aller Wahrscheinlichkeit nach das Mittelwort von dem veralteten unterthun, wie Subditus, von subdere, von welchem es eine buchstäbliche Übersetzung zu seyn scheinet. Keros Untardeonot hingegen, ist von unter und dienen zusammen gesetzet, so wie das Angels. Undertheod, von unter und Theod, Diet, Volk.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unterthan — Únterthan, adv. unter jemandes Gewalt gethan, der höchsten Gewalt eines andern unterworfen. Füllet die Erde und machet sie euch unterthan, 1 Mos. 1, 28. Alles Volk soll dir zinsbar und unterthan seyn, 5 Mos. 20, 11. Ich bin ein Mensch der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Unterthan — (Subditus), 1) eine Person, welche einer obrigkeitlichen Gewalt unterworfen ist. In diesem Sinne spricht man z.B. von Gerichts , Amts , Gutsunterthanen u. versteht darunter diejenigen Personen, welche ein bestimmtes Gericht, ein Amt od. eine… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterthan — 1. Arme Vnterthanen machen reiche Heilige. – Lehmann, 841, 1. 2. Der Unterthanen Liebe ist der Könige stärkste Festung. – Wirth, II, 458. 3. Der Unterthanen Schweiss macht dem Regenten heiss. 4. Der Unterthanen Wohlfahrt ist der Fürsten grösster… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Fröhner, der — Der Fröhner, des s, plur. ut nom. sing. 1. Von dem Neutro fröhnen, ein Unterthan, der zu Frohndiensten verbunden ist, oder solche wirklich leistet; ehedem Dageward, in Österreich Robather, in Baiern Scharwerker. Daher ein Fröhnerhäuschen, ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vasall, der — Der Vasáll, des en, plur. die en, Fämin. die Vasallin, eigentlich ein Lehensmann, im Gegensatze des Lehensherrn, eine Person, welche von einem andern ein Gut in Lehen hat, und ihm dafür zur Treue und gewissen Diensten verpflichtet ist. Jemandes… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbunterthan, der — Der Êrbunterthan, des es, plur. die en, ein erblicher Unterthan, ein Unterthan in Beziehung auf den Erbherren …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Geist, der — Der Geist, des s, plur. die er, ein buchstäblich nach dem Lat. Spiritus gebildetes Wort, von welchem es auch seine Bedeutungen entlehnet hat, welche ungefähr auf folgende Art geordnet werden können. 1. * Der Wind, und in weiterer Bedeutung auch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Löser, der — * Der Löser, des s, plur. ut nom. sing. eine Person, welche etwas löset, d.i. ab oder einlöset; ein ungebräuchliches Wort, welches nur 3 Mos. 25, 26 vorkommt. Wenn jemand keinen Löser hat, der sein verkauftes Gut im Jubeljahre für ihn einlöse. In …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Grundholde, der — Der Grundholde, des n, plur. die n, ein nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z.B. in Österreich, übliches Wort, einen Unterthan zu bezeichnen, der dem Grunde und Boden anklebet, glebae adscriptum, der ohne Willen des Grundherren dessen Gut… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landmann, der — Der Landmann, des es, plur. die Landmänner und Landleute. 1) * In einigen Oberdeutschen Gegenden, z.B. in Österreich, ein im Lande ansässiger Mann, d.i. Ritter, ein Landstand; Plur. Landmänner. Mann hat hier noch die alte hohe Bedeutung eines… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”