Bēytisch, der

Bēytisch, der

Der Bēytísch, des -es, plur. die -e. 1) Ein kleiner Tisch, welcher an einen größern angesetzet wird; nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. 2) An den Höfen werden die Tische, woran die Kammerherren u.s.f. speisen, Beytische genannt, zum Unterschiede von dem Herrentische; für welche Beytische denn auch eigene Beyköche gehalten werden, welche die Speisen auf der Beyseite der fürstlichen Küche zurichten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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