Bürgerlehen, das

Bürgerlehen, das

Das Bürgerlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen, welches auch Personen bürgerlichen Standes verliehen werden kann, welches daher nicht mit Ritterdiensten, sondern mit Gelde verdienet wird; im Gegensatze der Ritterlehen oder adeligen Lehen; S. Beutellehen. 2) Ein Haus oder anderes unbewegliches Gut, welches dem Bürger einer Stadt von der Stadt selbst zu Lehen gegeben wird, wofür derselbe zur Beschützung der Stadt verpflichtet wird. Diese Lehen sind vermuthlich aus den Burglehen entstanden, oder doch nach deren Muster in den Zeiten des Faustrechtes eingeführet worden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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