Bürgerrecht, das

Bürgerrecht, das

Das Bürgerrêcht, des -es, plur. inus. 1) Der Inbegriff aller Gerechtsamen, welche ein Bürger in der engern Bedeutung in Ansehung seines Nahrungsgeschäftes zu genießen hat. Das Bürgerrecht erhalten, erlangen. Sich um das Bürgerrecht bewerben. Einem das Bürgerrecht ertheilen. Das Bürgerrecht verwirken. Aufs Bürgerrecht arbeiten, bey den Handwerkern, wenn ein Handwerker unter dem Schutze seines Bürgerrechtes sein Handwerk treibet, ohne in die Innung aufgenommen zu seyn. 2) In weiterer Bedeutung, der Inbegriff aller Gerechtsamen, welche ein Einwohner eines Staates oder einer Provinz, als ein solcher zu genießen hat; das Einzöglingsrecht, in der Schweiz das Landrecht, in Niedersachsen die Landlage, sonst aber auch mit einem fremden Worte das Indigenat. S. Bürger 6.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bürgerrecht — (lat. Civitas), der Inbegriff derjenigen Befugnisse, die dem Bürger als solchem zustehen. Nach der Gewerbeordnung (§ 13) ist für den Gewerbebetrieb das B. nicht mehr notwendig. Ebenso darf von einem Gewerbtreibenden, wenn er nach drei Jahren auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgerrecht — Bürgerrecht, Inbegriff der einem Gemeindegliede zustehenden Rechte, namentlich das aktive und passive Wahlrecht zu den Gemeindeämtern. Als Zeugnis der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht werden an manchen Orten Bürgerbriefe ausgestellt. Zu… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgerrecht — das Bürgerrecht, e (Mittelstufe) ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes zugesteht Beispiel: Ihm wurden die Bürgerrechte aberkannt …   Extremes Deutsch

  • Bürgerrecht — Verleihung der Bürgerrechte. Gedruckte Urkunde mit handschriftlichen Ergänzungen. Kappeln 1858. Mit rotem Lacksiegel und sechs Signaturen des Fleckencollegio : Wir Fleckensvogt, Vorstand und Deputirte, des im Herzogthum Schleswig belegenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgerrecht — Bụ̈r|ger|recht 〈n. 11〉 Gesamtheit der einem Staatsbürger bzw. einem Gemeindemitglied zustehenden Rechte ● das Bürgerrecht erwerben * * * Bụ̈r|ger|recht, das: jmdm. als Staatsbürger od. Gemeindemitglied zustehendes Recht: jmdm. das B./die e… …   Universal-Lexikon

  • Bürgerrecht — Bụ̈r·ger·recht das; meist Pl; eines der Rechte, die man als Staatsbürger hat, z.B. das Wahlrecht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Römisches Bürgerrecht — Das Römische Bürgerrecht (lateinisch: civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im Römischen Reich auch an weitere… …   Deutsch Wikipedia

  • Capītel, das — Das Capītel, des s, plur. ut nom. sing. aus dem mittlern Latein. Capitulum, welches das Diminut. von Caput ist. 1. Ein Theil eines Buches oder einer Schrift. 1) Eigentlich. Ein Buch in sechs, zehn u.s.f. Capitel eintheilen. Einen Gegenstand in… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachbarrecht, das — Das Nachbarrêcht, des es, plur. die e. 1) Ein Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes zuständig ist. Z.B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das Recht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Indigenat, das — Das Indigenāt, des es, plur. inus. aus dem mittlern Lat. Indigenatus, die Eigenschaft, da jemand in einem Lande geboren, in demselben einheimisch ist, und das Recht, welches ihm aus dieser Eigenschaft in Rücksicht auf die Fremden zufließet; das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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